Die mit Rechtsstreitigkeiten verbundenen Kosten können mitunter hoch sein, auch weil Gerichts- Zeugen- und Sachverständigengebühren erheblich sein können. Mit unserer transparenten Kostengestaltung bewahren Sie den Überblick.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Eintrittsfall sämtliche oder zumindest einen (Groß-)Teil der Kosten. Auf Wunsch übernehmen wir Deckungsschutzanfragen bei und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wenn ein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten durch die Gegenseite oder die Staatskasse besteht, so machen wir diesen für Sie geltend.
Die Vergütung für Rechtsanwälte wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Insbesondere in Strafsachen vereinbaren wir eine stundenweise Vergütung mit Ihnen, soweit die Sache dies erforderlich macht.
Wir legen Wert auf transparente Kostengestaltung und versuchen, die Kosten Ihres Rechtsstreits falls möglich bei der Gegenseite beizutreiben.