Bevor wir für Sie tätig werden, erstellen wir eine Kalkulation der Kosten. Soweit sich diese vorher absehen lassen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir dort vor Beginn der Tätigkeit ab, ob diese die Kosten übernimmt und ob Ihnen trotzdem Kosten entstehen, weil Sie mit Ihrer Versicherung eventuell eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Wenn Sie lediglich eine Beratung wünschen, erörtern wir vorher mit Ihnen, welche Kosten hierdurch entstehen würden. Sollten Sie sich dann gegen eine Beratung entscheiden, entstehen Ihnen keine Kosten. Unverschuldete Verkehrsunfälle können wir in der Regel für Sie kostenlos abwickeln. Als Geschädigter haben Sie hier „das Recht sich einen Anwalt zu nehmen“ und dessen Kosten der Versicherung des Verursachers aufzuerlegen. Darin enthalten sind auch die Kosten eines unabhängigen Kfz Sachverständigen,...